Vorsorgeauftrag
Dank dem Vorsorgeauftrag entscheiden Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden.
Aber was müssen Sie dabei beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihren Vorsorgeauftrag.
Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?
Den Vorsorgeauftrag benötigen Sie für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder als Folge einer Erkrankung geschehen. Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll.
Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Sie können für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen (vgl. ZGB Art. 360ff).
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Vertretung im Rechtsverkehr
Für Selbstständige mit einer Einzelfirma ist ein Vorsorgeauftrag unverzichtbar: Damit können sie ein Stück weit regeln, wer die Firma weiterführt, falls sie plötzlich ausfallen. Sie können eine Vertrauensperson ihrer Wahl beauftragen, die Verantwortung im Betrieb in so einer Situation zu übernehmen. Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit eines Familienbetriebs (AG oder GmbH) gehört, sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Darin können sie unter anderem festlegen, wer sie an der Generalversammlung oder in anderen Gremien vertreten soll, und wie ihre Stimmrechte ausgeübt werden sollen.